Seit dem Wintersemester 2008/2009 bietet die Fakultät für Mathematik und Informatik den Studiengang Bachelor Mathematik an. Der Studienbeginn ist jeweils nur zum Wintersemester möglich.
Ziel des Studienganges ist eine breite mathematische Grundausbildung. Nach einer Regelstudienzeit1) von 6 Semestern führt der Bachelorstudiengang Mathematik zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, dem Bachelor of Science, oder kurz B.Sc.. Darüber hinaus qualifiziert dieser Abschluss zu den weiterführenden Masterstudiengängen Mathematik und Scientific Computing. Der Bachelorstudiengang Mathematik ist nicht zulassungsbeschränkt, alle Einzelheiten der Einschreibung und Formulare finden Sie auf den Universitätsseiten unter Interesse am Studium.
Der verbindliche zeitliche und inhaltliche Ablauf des Studiums ist in der Prüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Mathematik (PDF) beschrieben. Der folgende Text ist lediglich eine Interpretation dieser Studienordnung.
Das Bachelor-Studium ist aus Modulen aufgebaut. Ein Modul ist eine thematisch und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, und besteht in der Regel2) aus einer Vorlesung, einem Seminar oder einem Praktikum, dauert gewöhnlich ein Semester und wird meistens mit einer benoteten Prüfung abgeschlossen. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls erhält man Leistungspunkte (Creditpoints, kurz CP). Die Anzahl der Leistungspunkte spiegelt dabei den Arbeitsaufwand für das Modul wider. Ein Leistungspunkt entspricht einem Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
Um das Bachelorstudium abzuschließen, benötigt man 180 LP. Davon entfallen 132 LP auf das Fachstudium, 24 LP auf ein Anwendungsgebiet, 12 LP auf fachübergreifende Kompetenzen und 12 LP auf die Bachelorarbeit.
Das Fachstudium gliedert sich in einen Pflichtbereich und in einen Wahlpflichtbereich. Die genauen Inhalte der unten genannten Module des Fachstudiums finden sich im Dokument Modulbeschreibungen Bachelor Mathematik (Modulhandbuch).
Die Module aus dem Pflichtbereich müssen auf jeden Fall absolviert werden:
Semester | Modul | LP |
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1 | Analysis 1 | 8 |
2 | Analysis 2 | 8 |
3 | Höhere Analysis | 8 |
1 | Lineare Algebra 1 | 8 |
2 | Lineare Algebra 2 | 8 |
1 | Einführung in die praktische Informatik | 8 |
2 oder 3 | Einführung in die Numerik | 8 |
3 oder 2 | Einführung in die Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik | 8 |
2, 3 oder 4 | Proseminar | 6 |
5 oder 6 | Seminar | 6 |
6 | Bachelor-Seminar | 8 |
Das angegebene Semester ist eine Empfehlung. Die beiden Module Analysis I und Lineare Algebra I stellen hiervon eine Ausnahme dar, da diese im Rahmen der Orientierungsprüfung bereits im ersten Semester geprüft werden.
Unter dem "Bachelor-Seminar" ist eine Verteidigung der Bachelorarbeit zu verstehen, und zwar in folgendem Sinne: die_der Studierende berichtet der_dem Betreuer_in der Arbeit zeitnah zur Abgabe der Arbeit über dieselbe in einem etwa einstündigen Vortrag mit anschließender Diskussion, unter Teilnahme der übrigen Bachelorstudent_innen der_des Betreuer_in.
Im Wahlpflichtbereich müssen 6 Module zu je 8 LP aus einer durch die Prüfungsordnung gegebenen Menge gewählt werden. Der Studienplan sieht vor, im 3. und 4. Semester je eine und im 5. und 6. Semester je zwei Veranstaltungen zu belegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Module des Wahlpflichtbereichs in jedem Jahr angeboten werden. Damit eine breite Grundausbildung gewährt bleibt, muss in jedem der folgenden drei Wahlbereiche eine Mindestanzahl von Modulen absolviert werden.
Wahlbereich 1 (mindestens 1 Modul) |
Wahlbereich 2 (mindestens 1 Modul) |
Wahlbereich 3 (mindestens 1 Modul) |
Wahlbereich 4 (mindestens 0 Module) |
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umfasst alle Vorlesungen aus dem Angebot des Bachelor- und Masterstudiengangs Mathematik |
Studierende, die nicht das Anwendungsgebiet „Informatik“ gewählt haben, können eine der Wahlpflichtvorlesungen durch die Vorlesung „Einführung in die Theoretische Informatik“ ersetzen. Diese ist dann keinem der Wahlpflichtbereiche 1-4 zugeordnet.
In mindestens einem Wahlbereich muss eine vertiefende Vorlesung gewählt werden; das sind Vorlesungen deren Titel eine „II“ enthält, oder solche aus dem Wahlbereich 4.
Als Anwendungsgebiet sind die Fächer Informatik, Physik, Astronomie, Biologie, Chemie, Wirtschaftswissenschaften oder Philosophie zugelassen. Auf Antrag kann auch ein anderes Fach als Anwendungsgebiet genehmigt werden. Insgesamt müssen 24 LP erbracht werden. Die dazu notwendigen Module sind im Modulhandbuch nachzulesen.
Neben den hier aufgeführten, extra zu erbringenden 12 LP sind bereits 8 LP für die Übergreifenden Kompetenzen Programmieren, Interdisziplinäres Arbeiten und Präsentation durch das Absolvieren der Module des Fachstudiums und des Anwendungsgebietes abgedeckt. Insgesamt werden so die in der Prüfungsordnung erwähnten 20 LP für fachübergreifende Kompetenzen erreicht.
LP | |
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Software-Praktikum | 3-6 |
Industrie-Praktikum | 3-6 |
Ferienkurs, Summer Schools | 3-6 |
Auslandssemester | 3-6 |
Lehrtätigkeit als Tutor_in | 3-6 |
Fachübergreifende Kompetenzen aus den Angebot der Universität | 2-6 |
Die Notation a-b für die Leistungspunkte bedeutet dabei: die Maßnahme/Veranstaltung hat mindestens a LP, und in Summe dürfen für diese Art der Kompetenz höchstens b LP erbracht werden. Die Anzahl der Leistungspunkte für eine Veranstaltung wird in der Regel über die aufgewendeten Arbeitsstunden, die zu bescheinigen sind, berechnet (hierbei entspricht 1 Leistungspunkt wie üblich 30 Arbeitsstunden.)
Diese Leistungen werden nicht benotet.
Mit der Bachelor-Arbeit soll die_der Studierende zeigen, dass er_sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist von drei Monaten ein Problem der Mathematik oder eines Anwendungsgebietes selbständig mit mathematischen Methoden zu bearbeiten. Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit ist nachzuweisen, dass die_der Studierende bereits 120 LP erbracht hat. Spätestens eine Woche nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfung muss die Bachelorarbeit beginnen. Die Fakultät empfiehlt, sich unter Berücksichtigung von Einarbeitungszeit und anschließender Korrektur rechtzeitig um einen Betreuer und ein Thema zu kümmern, wenn abzusehen ist, dass das Absolvieren der letzten studienbegleitenden Prüfungen bevorsteht.
Selbstverständlich decken die Beispiele nur einen Bruchteil aller Möglichkeiten ab. Ein Anspruch auf ein genau deckungsgleiches Studium besteht nicht.
Die Prüfungen finden mündlich oder schriftlich studienbegleitend statt, das heißt, die Prüfungen finden direkt im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung statt; das kann eine Klausur oder mündliche Prüfung nach einer Vorlesung sein, oder die Bewertung der Arbeit in einem Seminar usw.
In Ausnahmefällen ist es möglich, nach vorheriger Genehmigung Modulprüfungen an der Universität Mannheim unter Ausnutzung der Kooperationsvereinbarung Heidelberg-Mannheim abzulegen. Dazu muss vorher eine Anmeldung im Prüfungssekretariat erfolgen. Beachten Sie, dass Fehlversuche aus diesen Modulprüfungen selbstverständlich im hiesigen Prüfungsverfahren mitgezählt werden.
Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt3) werden, und zwar zum nächstmöglichen Prüfungstermin.
Generell gibt es keine Fristen, innerhalb derer ein bestimmtes Modul absolviert werden muss. Eine Ausnahme stellen die beiden Module Analysis I und Lineare Algebra I dar, die nach dem LHG (§34 Abs. 3) im Rahmen der Orientierungsprüfung spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters erfolgreich absolviert werden müssen. Da die beiden Veranstaltungen nur im jeweiligen Wintersemester angeboten werden, bedeute dies in der Praxis, dass ein Bestehen bereits nach dem ersten Semester erforderlich ist.
Wird eines der beiden Module Analysis I und Lineare Algebra I nicht im ersten Semester erfolgreich abgeschlossen, so besteht die Möglichkeit, dies im dritten Semester nachzuholen. Wird die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des dritten Semesters erbracht, das heißt, eines der beiden Module Analysis I und Lineare Algebra I ist bis dahin noch nicht bestanden, so führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches, was die Exmatrikulation zur Folge hat4).
Die Bachelorprüfung besteht aus
Zum Bestehen der Bachelorprüfung müssen alle Module und die Bachelorarbeit erfolgreich absolviert worden sein. Die Note ergibt sich als ein gewichtetes Mittel wie folgt. Zuerst werden Zwischennoten für die folgenden Blöcke von Modulen ermitteln:
(1) Analysis: die bessere Noten aus Analysis I und II,
(2) Lineare Algebra: die bessere Noten aus Lineare Algebra I und II.
Dann werden diese Zwischennoten sowie die Noten der restlichen, einzeln bewerteten Module aus Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich und Anwendungsgebiet entsprechend ihren Leistungspunkten gewichtet. Hierbei gehen die Blöcke (1) und (2) jeweils mit 16 LP, und die Bachelorarbeit mit 1,5-fachen Gewicht, also 18 LP, ein. Ferner können die Noten von bis zu zwei Modulen oder Blöcken von Modulen wie oben von der Mittelwertbildung ausgeschlossen werden. Diese Module können von den Studierenden frei ausgewählt werden, wobei die Bachelorarbeit ausgenommen ist und aus den drei Gruppen von Modulen (Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich, Anwendungsgebiet) maximal je ein Modul gewählt werden kann.
Die Gesamtnote lautet | bei einem Durchschnitt von ≤ 1,5 | sehr gut |
bei einem Durchschnitt von > 1,5 und ≤ 2,5 | gut | |
bei einem Durchschnitt von > 2,5 und ≤ 3,5 | befriedigend | |
bei einem Durchschnitt von > 3,5 und ≤ 4,0 | ausreichend |